Honorar – Kosten der Beratung

Die Beratungsdienstleistung der Kanzlei Briegel wird ausschließlich von den Mandanten in Form eines Zeithonorars der Komplexität und dem Inhalt der Beratung entsprechend angemessen bezahlt. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird von der Kanzlei Briegel aus Objektivitätsgründen abgelehnt. Die Rahmenbedingungen der Beratung werden grundsätzlich vor Beratungsbeginn über eine entsprechende Beratungsvereinbarung festgelegt.

Anders als bei Produktvermittlern, die eine mehr oder weniger transparente Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand bei Vertragsabschluss und bei bestehenden Verträgen in der Regel zusätzlich jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Dienstleistung der Kanzlei Briegel immer nur dann an, wenn Analyse- und Beratungsaufwand entsteht.

Bei Interesse nehmen wir gerne eine Kostenschätzung im Vorfeld der Beratung vor. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an.

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