Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung, die aufgrund gesetzlicher Regelungen in Verbindung mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenvollversicherung abgeschlossen werden muss. In den letzten Jahren werden über die Pflegepflichtversicherung (PPV) hinaus zahlreiche Pflegezusatzversicherungsprodukte angeboten.
Damit verbunden stellen sich häufig folgende Fragen:
- Macht eine Pflegezusatzversicherung in Ergänzung zur o.g. PPV aus individueller Sicht der Mandanten wirtschaftlich Sinn oder kann das Risiko auch aus bestehendem Vermögen ohne Versicherungsschutz getragen werden?
- Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen sind aus Sicht der Mandanten objektiv vertretbar und welche nicht? Welche konkreten Tarife sind mit welchem Versicherungsumfang angemessen?
- Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vor Antragsstellung in jedem Fall beachten? Werde ich bei Risikovoranfragen von der Kanzlei Briegel unterstützt?